Von Daniel Breidenbroich, Security Management Consultant der usd AG
Im Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft, die eine ganze Reihe neuer Anforderungen an einen Großteil von Unternehmen stellt. Der Umfang der neuen Regularien, die Rechenschafts- und Transparenzpflicht sowie die Androhung deutlich erhöhter Bußgelder fordern eine hohe Achtsamkeit bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
Einen besonderen Umsetzungsaufwand bringt die Einführung eines Datenschutzmanagementsystems (DSMS) gem. Art. 32 Abs. 1 d) DSGVO mit sich. Dabei empfiehlt sich die Orientierung an einem standardisierten und praxiserprobten Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) nach ISO 27001.
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Datenschutz
Datenschutz ist der Schutz der einzelnen Personen vor den Risiken, die durch die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten entstehen können.
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