§ 8a Absatz 1 BSIG verpflichtet KRITIS-Betreiber dazu, „angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der...
KRITIS: Nachweis wird 2023 im Finanzsektor und weiteren Sektoren fällig
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§ 8a Absatz 1 BSIG verpflichtet KRITIS-Betreiber dazu, „angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der...