KRITIS: 2026 wird der Nachweis in diesen Sektoren fällig

24. Juli 2025

„Kritische Infrastrukturen (kurz KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.“

KRITIS Definition der Bundesresorts

Die KRITIS-Verordnung definiert insgesamt zehn Sektoren, die kritische Dienstleistungen für die Allgemeinheit erbringen. Nach § 8a Absatz 1 BSIG sind KRITIS-Betreiber innerhalb dieser Sektoren dazu verpflichtet, angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse zu treffen. Diese Maßnahmen müssen an den aktuellen Stand der Technik angepasst sein.

Alle zwei Jahre sind KRITIS-Betreiber dazu verpflichtet, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einen Nachweis über die Umsetzung entsprechender Cyber-Security-Maßnahmen zu erbringen. Diese Nachweisprüfungen müssen von den Betreibern selbst initiiert werden.

Für die folgenden Sektoren wird 2026 ein KRITIS-Audit fällig:

  • Energie
  • Wasser
  • Ernährung
  • Informationstechnik und Telekommunikation

NIS-2 – kommt ein angepasstes Nachweisintervall?

Im Juni 2025 veröffentlichte die AG KRITIS einen neuen Referentenentwurf zum NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG). Eine zentrale Änderung darin betrifft das Nachweisintervall für KRITIS-Betreiber: Dieses soll von bisher zwei auf künftig drei Jahre verlängert werden.

„Der Gesetzesentwurf sieht zwar eine Änderung des Intervalls vor, aber solange das Gesetz nicht offiziell in Kraft tritt, gilt für alle KRITIS-Betreiber das BSIG und somit ein Nachweisintervall von zwei Jahren.“

Vinzent Ratermann, Managing Security Consultant und Experte für kritische Infrastrukturen
Portrait von Vinzent Ratermann, in Hemd und Pullover, Managing Security Consultant und Experte für kritische Infrastrukturen

In unserem Newsblog halten wir Sie über die weitere Entwicklung rund um das Gesetzgebungsverfahren auf dem Laufenden.


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